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   BVerwG, 24.10.2018 - 6 B 151.18, 6 PKH 5.18, 6 B 151.18, 6 PKH 5.18   

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https://dejure.org/2018,37382
BVerwG, 24.10.2018 - 6 B 151.18, 6 PKH 5.18, 6 B 151.18, 6 PKH 5.18 (https://dejure.org/2018,37382)
BVerwG, Entscheidung vom 24.10.2018 - 6 B 151.18, 6 PKH 5.18, 6 B 151.18, 6 PKH 5.18 (https://dejure.org/2018,37382)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Oktober 2018 - 6 B 151.18, 6 PKH 5.18, 6 B 151.18, 6 PKH 5.18 (https://dejure.org/2018,37382)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 12; VwGO § 108 Abs. 1 Satz 1, §§ 130a, 132 Abs. 2 Nr. 1 und 3, § 133 Abs. 3 Satz 3
    Begründungsanforderungen; Begründungspflicht; Entscheidung durch Beschluss; Juristische Staatsprüfung; Zweitkorrektor; Zweitkorrektur; Zweitprüfer; Überdenkensverfahren; Überzeugungsgrundsatz

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Begründungspflichten des Zweitprüfers in der juristischen Staatsprüfung bei Abweichung von der Bewertung des Erstprüfers (hier: Bewertung der Prüfungsleistung als nicht bestanden i.R.d. Zweitkorrektur)

  • rewis.io

    Anforderungen an die Zweitkorrektur im Juristischen Staatsexamen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründungsanforderungen; Begründungspflicht; Entscheidung durch Beschluss; Juristische Staatsprüfung; Überdenkensverfahren; Überzeugungsgrundsatz; Zweitkorrektur; Zweitprüfer

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Begründungspflichten des Zweitprüfers in der juristischen Staatsprüfung bei Abweichung von der Bewertung des Erstprüfers (hier: Bewertung der Prüfungsleistung als nicht bestanden i.R.d. Zweitkorrektur)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die durch Beschluss entschiedene Berufung - und die Frage der grundsätzlichen Bedeutung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Zweitkorrektur im Juristischen Staatsexamen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Bewertung einer Examensklausur: Wenn der Zweitkorrektor durchfallen lässt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2019, 422
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 30.06.2004 - 6 C 28.03

    Regulierung im Postbereich; gesetzliche Exklusivlizenz; Erteilung einer Lizenz

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2018 - 6 B 151.18
    Ein Absehen von einer mündlichen Verhandlung ist nur zu beanstanden, wenn es auf sachfremden Erwägungen oder einer groben Fehleinschätzung des Berufungsgerichts beruht (BVerwG, Urteile vom 30. Juni 2004 - 6 C 28.03 - BVerwGE 121, 211 und vom 9. Dezember 2010 - 10 C 13.09 - BVerwGE 138, 289 Rn. 22 m.w.N.).

    Mit dem Grad der Schwierigkeit der Rechtssache wächst daher zugleich auch das Gewicht der Gründe, die gegen die Anwendung des § 130a VwGO und für die Durchführung einer mündlichen Verhandlung sprechen (BVerwG, Urteile vom 30. Juni 2004 - 6 C 28.03 - BVerwGE 121, 211 und vom 21. März 2000 - 9 C 39.99 - BVerwGE 111, 69 ).

    Die Grenzen des von § 130a Satz 1 VwGO eröffneten Ermessens werden überschritten, wenn im vereinfachten Berufungsverfahren ohne mündliche Verhandlung entschieden wird, obwohl die Sache in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht außergewöhnlich große, das Maß des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO übersteigende Schwierigkeiten aufweist (Urteile vom 30. Juni 2004 - 6 C 28.03 - BVerwGE 121, 211 und vom 9. Dezember 2010 - 10 C 13.09 - BVerwGE 138, 289 Rn. 24); abzustellen ist insoweit auf die Gesamtumstände des Einzelfalles.

  • BVerwG, 09.12.2010 - 10 C 13.09

    Asylfolgeantrag; Änderung der Sachlage; Änderung der Rechtslage; Beschluss;

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2018 - 6 B 151.18
    Ein Absehen von einer mündlichen Verhandlung ist nur zu beanstanden, wenn es auf sachfremden Erwägungen oder einer groben Fehleinschätzung des Berufungsgerichts beruht (BVerwG, Urteile vom 30. Juni 2004 - 6 C 28.03 - BVerwGE 121, 211 und vom 9. Dezember 2010 - 10 C 13.09 - BVerwGE 138, 289 Rn. 22 m.w.N.).

    Die Grenzen des von § 130a Satz 1 VwGO eröffneten Ermessens werden überschritten, wenn im vereinfachten Berufungsverfahren ohne mündliche Verhandlung entschieden wird, obwohl die Sache in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht außergewöhnlich große, das Maß des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO übersteigende Schwierigkeiten aufweist (Urteile vom 30. Juni 2004 - 6 C 28.03 - BVerwGE 121, 211 und vom 9. Dezember 2010 - 10 C 13.09 - BVerwGE 138, 289 Rn. 24); abzustellen ist insoweit auf die Gesamtumstände des Einzelfalles.

  • BVerwG, 05.03.2018 - 6 B 71.17

    Bewertung von Aufsichtsarbeiten; Bewertungsmaßstab des fachwissenschaftlichen

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2018 - 6 B 151.18
    Denn ein Prüfer hat seine Bewertungen anhand der von ihm in Bezug auf die konkrete Prüfungsaufgabe autonom erstellten Maßstäbe im Rahmen des von ihm gebildeten Bezugssystems aus Gründen der Chancengleichheit auf die Bewertung aller Bearbeitungen derselben Prüfungsaufgabe anzuwenden (BVerwG, Beschluss vom 5. März 2018 - 6 B 71.17 [ECLI:DE:BVerwG:2018:050318B6B71.17.0] - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 429 Rn. 8).
  • BVerwG, 17.01.2013 - 7 B 18.12

    Planfeststellungsbeschluss; viergleisiger Ausbau einer bislang zweigleisigen

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2018 - 6 B 151.18
    Diese aus Art. 3 Abs. 1 GG abgeleitete Verpflichtung erstreckt sich auch auf eine Nachkorrektur im Überdenkensverfahren (BVerwG, Beschluss vom 5. Oktober 2018 - 6 B 148.18 [ECLI:DE:BVerwG:2018:051018B6B148.18.0] - Rn. 17; VGH München, Beschluss vom 17. Mai 2018 - 7 B 18.12 8 [ECLI:DE:BAYVGH:2018:0517.7B18.128.00] - Rn. 18).
  • BVerwG, 21.03.2000 - 9 C 39.99

    Vereinfachtes Berufungsverfahren; Entscheidung ohne mündliche Verhandlung;

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2018 - 6 B 151.18
    Mit dem Grad der Schwierigkeit der Rechtssache wächst daher zugleich auch das Gewicht der Gründe, die gegen die Anwendung des § 130a VwGO und für die Durchführung einer mündlichen Verhandlung sprechen (BVerwG, Urteile vom 30. Juni 2004 - 6 C 28.03 - BVerwGE 121, 211 und vom 21. März 2000 - 9 C 39.99 - BVerwGE 111, 69 ).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2018 - 6 B 151.18
    Die Revisionszulassung nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO setzt voraus, dass die Beschwerde eine Rechtsfrage des revisiblen Rechts von allgemeiner, über den Einzelfall hinausreichender Bedeutung aufwirft, die sich in dem erstrebten Revisionsverfahren als entscheidungserheblich erweist (BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ; stRspr).
  • BVerwG, 05.10.2018 - 6 B 148.18

    Verletzung des Überzeugungsgrundsatzes im Prüfungsrecht

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2018 - 6 B 151.18
    Diese aus Art. 3 Abs. 1 GG abgeleitete Verpflichtung erstreckt sich auch auf eine Nachkorrektur im Überdenkensverfahren (BVerwG, Beschluss vom 5. Oktober 2018 - 6 B 148.18 [ECLI:DE:BVerwG:2018:051018B6B148.18.0] - Rn. 17; VGH München, Beschluss vom 17. Mai 2018 - 7 B 18.12 8 [ECLI:DE:BAYVGH:2018:0517.7B18.128.00] - Rn. 18).
  • BVerwG, 12.12.2017 - 6 B 30.17

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2018 - 6 B 151.18
    Denn der Spielraum, den der Überzeugungsgrundsatz dem Tatrichter einräumt, bezieht sich nicht auf die Auslegung des anzuwendenden Rechts, sondern auf die Würdigung der für die Feststellung des Sachverhalts maßgebenden Umstände (BVerwG, Beschlüsse vom 22. Mai 2003 - 6 B 11.03 - Buchholz 448.0 § 9 WPflG Nr. 17 und vom 12. Dezember 2017 - 6 B 30.17 [ECLI:DE:BVerwG:2017:121217B6B30.17.0] - Rn. 5).
  • BVerwG, 22.05.2003 - 6 B 11.03

    Kriegsdienstverweigerung; sog. eingehendere Prüfung; Gewissensentscheidung;

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2018 - 6 B 151.18
    Denn der Spielraum, den der Überzeugungsgrundsatz dem Tatrichter einräumt, bezieht sich nicht auf die Auslegung des anzuwendenden Rechts, sondern auf die Würdigung der für die Feststellung des Sachverhalts maßgebenden Umstände (BVerwG, Beschlüsse vom 22. Mai 2003 - 6 B 11.03 - Buchholz 448.0 § 9 WPflG Nr. 17 und vom 12. Dezember 2017 - 6 B 30.17 [ECLI:DE:BVerwG:2017:121217B6B30.17.0] - Rn. 5).
  • BVerwG, 30.11.2018 - 6 B 157.18

    Begründetheit einer Anhörungsrüge; Prüfung einer Verletzung des rechtlichen

    Die Anhörungsrüge des Klägers gegen den Beschluss des Senats vom 24. Oktober 2018 - BVerwG 6 B 151.18 und 6 PKH 5.18 - wird zurückgewiesen.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 24. Oktober 2018 - BVerwG 6 B 151.18 und 6 PKH 5.18 - den Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe sowie Beiordnung von Rechtsanwalt K. abgelehnt und die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 23. Juli 2018 - 9 A 1242/17 - zurückgewiesen.

  • BVerwG, 18.06.2021 - 8 B 62.20

    Begrenzung der EEG-Umlage für das Jahr 2015

    Dieses Ermessen ist revisionsgerichtlich nur daraufhin überprüfbar, ob sachfremde Erwägungen oder grobe Fehleinschätzungen vorgelegen haben (BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2004 - 6 C 28.03 - BVerwGE 121, 211 ; Beschlüsse vom 24. Oktober 2018 - 6 B 151.18 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 435 Rn. 15 und vom 10. Juli 2019 - 1 B 57.19, 1 PKH 29.19 - juris Rn. 6; Urteil vom 6. November 2019 - 8 C 5.18 - Buchholz 437.1 BetrAVG Nr. 28 Rn. 14).

    Die Grenzen des § 130a VwGO sind erreicht, wenn im vereinfachten Berufungsverfahren ohne mündliche Verhandlung entschieden wird, obwohl die Sache in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht außergewöhnliche Schwierigkeiten aufweist; abzustellen ist insoweit auf die Gesamtumstände des Einzelfalles (BVerwG, Beschlüsse vom 24. Oktober 2018 - 6 B 151.18 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 435 Rn. 16 und vom 10. Juli 2019 - 1 B 57.19, 1 PKH 29.19 - juris Rn. 7).

  • BVerwG, 10.12.2021 - 6 B 1.21

    Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs; gesetzlicher Richter; rechtliches

    Unter dem Gesichtspunkt der von der Klägerin geltend gemachten Komplexität des Streitstoffs erweist sich eine Entscheidung des Berufungsgerichts ohne mündliche Verhandlung als ermessensfehlerhaft, wenn die Rechtssache außergewöhnlich große, das Maß des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO übersteigende Schwierigkeiten aufweist; abzustellen ist insoweit auf die Gesamtumstände des Einzelfalles (vgl. BVerwG, Urteile vom 30. Juni 2004 - 6 C 28.03 - BVerwGE 121, 211 und vom 9. Dezember 2010 - 10 C 13.09 - BVerwGE 138, 289 , Beschlüsse vom 10. Juni 2008 - 3 B 107.07 - juris Rn. 3 und vom 24. Oktober 2018 - 6 B 151.18, 6 PKH 5.18 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 435 S. 35).
  • BVerwG, 11.07.2023 - 4 B 4.23

    Fehler der Sachverhalts- und Beweiswürdigung des Tatsachengerichts;

    Denn die Grenzen des von § 130a Satz 1 VwGO eröffneten Ermessens werden insoweit erst überschritten, wenn im vereinfachten Berufungsverfahren ohne mündliche Verhandlung entschieden wird, obwohl die Sache in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht außergewöhnlich große, das Maß des § 124 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 VwGO übersteigende Schwierigkeiten aufweist (BVerwG, Urteile vom 30. Juni 2004 - 6 C 28.03 - BVerwGE 121, 211 und vom 9. Dezember 2010 - 10 C 13.09 - BVerwGE 138, 289 Rn. 24 sowie Beschluss vom 24. Oktober 2018 - 6 B 151.18 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 435 Rn. 16).
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